Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung erlässt am 28.09.2020 folgende Beitragsordnung für die Mitglieder des Tierschutzvereins Frankenberg/Sa. e.V.

§ 1 Grundsatz:

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Eine Aufnahmegebühr wird nicht festgeschrieben.

(2) Die festgesetzten Beiträge werden jeweils für das laufende Geschäftsjahr erhoben.

§ 3 Beiträge

  • Minderjährige im Alter vom vollendenten 14. bis 18. Lebensjahr (unter schriftlicher Zustimmung des Sorgeberechtigten) 12,00€
  • Privatpersonen ab dem vollendenten 18. Lebensjahr 24,00€
  • Vereine30,00€
  • Einzelunternehmen (Mindestbeitrag von 5,00€/Monat)60,00€
  • Juristische Personen / Körperschaften (Unternehmen)100,00€

(1) Für die Mitgliedsbeiträge ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend und gegebenenfalls durch Vorlage von Unterlagen nachzuwiesen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag wird auf das Konto des Tierschutzverein Frankenberg/Sa. e.V. von jedem Mitglied, ohne Aufforderung, selbst eingezahlt. Eine bare Zahlung des Beitrages gegen Ausstellung einer Quittung ist ebenfalls möglich.

(3) Der Beitrag kann halbjährlich oder als Jahresbeitrag im laufenden Geschäftsjahr entrichtet werden.

(4) Bei Eintritt erfolgt die Erhebung des Mitgliedbeitrags ab dem Eintrittsmonat anteilig zum Jahresbeitrag und ist am Ende des Folgemonates zu entrichten.

(5) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

(6) Einzelfallentscheidungen obliegendem Vorstand.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Volksbank Mittweida

IBAN DE 19 8709 6124 0173 0101 76

BIC GENODEF1MIW

§ 5 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt ist schriftlich genenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende des Geschäftsjahres